Kirchgemeindeversammlungen finden jeweils im 1. und im 2. Semester des Jahres statt.
Alle sind herzichen Eingeladen an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen.
Stimmberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 16. Lebensjahr, die Mitglied der Kirchgemeinde Fläsch sind.